Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dream Yacht Worldwide
EINLEITUNG
Eigentum an der Website
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen für die Inanspruchnahme der auf der Website https://www.dreamyachtcharter.es (nachfolgend die „Website“) angebotenen Dienstleistungen, deren Eigentümer die Gesellschaft DREAM YACHT GROUP (nachfolgend „DYG“) ist, mit Sitz in der Avenue Louise 350, Brüssel, Belgien, 1000, Inhaber der C.I.F.-Nummer BE-0.681.876.643 und eingetragen im Carrefour des Entreprises de Bruxelles unter der Nummer 0681.876.643.
Zweck und Geltungsbereich
Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) besteht darin, die Bedingungen festzulegen, unter denen DYC Ihnen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt, um die auf der Website angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, und Ihnen die vorvertraglichen Informationen über die möglichen Vorgänge auf der Website zur Verfügung zu stellen.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die „Rechtlichen Hinweise und Nutzungsbedingungen“, die „Datenschutzerklärung“ und die „Cookie-Richtlinie“, die für die Website gelten, sowie die „Besonderen Geschäftsbedingungen“, die gegebenenfalls für jede der Ihnen zur Verfügung gestellten Leistungen gelten. DYC kann jederzeit und ohne Vorankündigung die Website und generell alle Funktionen ändern, um die Änderungen vorzunehmen, die es für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website für angemessen hält.
Außerdem behält sich DYC das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wobei die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Diese Änderungen treten jedoch mit ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft, so dass die Aktualisierungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss stets zugänglich sind und Sie sie im Voraus kennen und gegebenenfalls in aktualisierter Form akzeptieren können.
Sollte eine der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig, nichtig oder aus irgendeinem Grund für unwirksam erklärt werden, so gilt diese Bedingung als ausgeschlossen, ohne dass dies die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen beeinträchtigt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Vertragliche Formalitäten
DYC informiert Sie darüber, dass die Verfahren für die Erbringung der angebotenen Dienstleistungen alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in den jeweils anwendbaren Besonderen Geschäftsbedingungen sowie in den Anweisungen aufgeführt sind, die während des Vertragsabschlusses ausdrücklich auf der Website angegeben sind.
Um die angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie über achtzehn (18) Jahre alt sein. Um eine Buchung vorzunehmen, ist zwar keine vorherige Registrierung erforderlich, aber die Daten werden zum ersten Mal in das System eingegeben, wenn die Buchung formalisiert wird. Dazu müssen Sie, nachdem Sie Ihre Option und die freien Termine ausgewählt haben, auf die Schaltfläche „Buchungsvorgang starten“ klicken, woraufhin sich ein Formular öffnet, in das Sie die für die Buchung erforderlichen Daten eingeben müssen. Sobald Sie Ihre Daten eingegeben und die Kostenaufstellung überprüft haben, müssen Sie auf die Schaltfläche „Buchen und bezahlen“ klicken, um zur Zusammenfassung und zum Zahlungsportal zu gelangen und die Zahlung vorzunehmen. Während des Kaufvorgangs stellt Ihnen DYC alle notwendigen Mittel zur Verfügung, um eventuelle Fehler bei der Eingabe Ihrer Daten zu korrigieren.
Für die Gültigkeit der Bestellung ist es erforderlich, dass Sie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils geltenden Besonderen Geschäftsbedingungen als Teil des in englischer Sprache abgefassten Vertragsabschlusses kennen und ausdrücklich akzeptieren. DYC bewahrt die Daten auf, die als Nachweis für den Vertragsabschlusses dienen und jederzeit zugänglich sind.
Sobald Sie die Bestellung aufgegeben haben, sendet Ihnen DYC eine E-Mail mit der Bestätigung und dem Kaufnachweis an die E-Mail-Adresse, die Sie zu diesem Zweck während des Buchungsvorgangs angegeben haben, und zwar so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden, nachdem Sie den Kauf getätigt haben. Wenn Sie mit den Angaben auf dem Beleg nicht einverstanden sind, können Sie deren Änderung oder die Aufhebung des Vertrags verlangen. Sie können auch eine Rechnung für Ihren Kauf anfordern, indem Sie eine E-Mail senden
Benutzer, die das Portal nutzen und Käufe in böser Absicht tätigen oder die gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die entsprechenden Besonderen Geschäftsbedingungen verstoßen oder die verschiedenen Werbeaktionen und Angebote missbrauchen, werden nicht zum Vertragsabschluss zugelassen.
Wenn eine Kontaktaufnahme bezüglich des Status und der Verwaltung der Bestellung oder möglicher Zwischenfälle erforderlich ist, wird DYC Sie über die von Ihnen im Buchungsprozess angegebenen Mittel kontaktieren.
Konsultierungsverfahren
Wenn Sie zusätzliche Informationen über eine der verfügbaren Buchungsoptionen erhalten möchten, müssen Sie auch die freien Termine auswählen, indem Sie auf die Schaltfläche „Als Anfrage senden“ klicken, die sich unter der Schaltfläche „Buchungsvorgang starten“ befindet. Wie beim Buchungsvorgang öffnet sich ein Formular, das mit den Daten des Benutzers, der Informationen erhalten möchte, ausgefüllt werden muss. Dies wird wiederum durch Anklicken der Schaltfläche „Als Anfrage senden“ unter „Buchen und bezahlen“ bestätigt wird.
Angebotene Leistungen und Preise
Alle Angebote von Leistungen, die auf der Website zur Verfügung gestellt werden, enthalten Informationen über deren wesentlichen Merkmale sowie die Endpreise, die in EURO mit allen anwendbaren Steuern einschließlich der Mehrwertsteuer angegeben sind. Ebenso werden die Verwaltungskosten oder andere Extras, die Ihnen für den Kauf der verschiedenen Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden, angezeigt.
Ungeachtet des Vorstehenden behält sich DYC das Recht vor, jederzeit über die auf der Website angebotenen Leistungen zu entscheiden und neue Leistungen hinzuzufügen, für die die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls die geltenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. Ebenso kann jede Leistung jederzeit und ohne Vorankündigung von der Website genommen werden.
Ebenso sind die auf der Website angebotenen Leistungen in der Regel auf der Website verfügbar. Da es sich jedoch um eine Onlineplattform handelt, kann es vorkommen, dass die Verfügbarkeit während des Kaufzeitraums aufgebraucht ist und es daher nicht möglich ist, die Buchung zum Abschluss zu bringen. In diesem Fall können Sie die Buchung erneut vornehmen, indem Sie die ausverkaufte Option oder die ausgewählten Termine durch eine andere verfügbare Option ersetzen.
Bezahlung
Auf der DYC-Website stehen Ihnen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die je nach Verfügbarkeit während des Buchungsvorgangs auf dem Bildschirm angezeigt werden und gegebenenfalls in den geltenden Besonderen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführt sind. Nach der Wahl der Zahlungsmethode müssen Sie die Anweisungen von DYC zu diesem Zweck befolgen und die geforderten Angaben machen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN YACHTCHARTER
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN YACHTCHARTER
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote zur Erbringung von Yachtcharter sowie damit verbundenen Dienstleistungen, die von einem Unternehmen der Dream Yacht Charter Group gemacht werden. Sie haben Vorrang vor allen anderen Standardkonditionen und allen vor dem Angebot ausgetauschten Unterlagen oder Gesprächen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die zugehörigen Besonderen Geschäftsbedingungen („Buchungsbestätigung“ und „Vertrag“) ergänzt und bilden den Vertrag zwischen den Parteien. Die Besonderen Geschäftsbedingungen geben den Namen des Kunden, die gecharterte Yacht und die Dauer der Vercharterung sowie die verschiedenen Optionen an.
Die definierten Begriffe haben die in den Besonderen Geschäftsbedingungen oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Bedeutung.
1 – ANGEBOT – RESERVIERUNG – RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG
1.1 Preisangaben, die von einem Unternehmen der Dream Yacht Charter Group („DYC“) gemacht werden, sind rein indikativ und stellen kein Angebot dar. In der Tat kann DYC die Verfügbarkeit einer Yacht und die Aufrechterhaltung seines Preises auf der Grundlage einer einfachen Schätzung nicht garantieren.
1.2 Nach Annahme der Preisangabe erhält der Kunde die Besonderen Geschäftsbedingungen, die zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Angebot von Dream Yacht Charter darstellen. Die Reservierung wird erst bestätigt, wenn die Anzahlung innerhalb der in den Besonderen Geschäftsbedingungen angegebenen Frist eingegangen ist. Sofern nicht anders angegeben, ist die Reservierung 5 Kalendertage lang gültig. Mit Ablauf der Angebotsfrist verfällt das Angebot ohne Zahlung der Anzahlung durch den Kunden ipso iure, was bedeutet, dass DYC weder die Verfügbarkeit dieser Yacht noch die Verfügbarkeit einer anderen Yacht auf derselben Grundlage noch den Preis oder die Optionen garantieren kann. Nach Zahlung der Anzahlung erhält der Kunde eine Reservierungsbestätigung, die die Besonderen Geschäftsbedingungen des Chartervertrags bilden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ipso iure mit den Besonderen Geschäftsbedingungen und werden vom Kunden zum Zeitpunkt der Zahlung der Anzahlung akzeptiert.
2 – ABSCHLUSS UND INKRAFTTRETEN DES VERTRAGS
Der Vertrag zwischen den Parteien (Dream Yacht Charter (DYC) und dem Kunden) wird wirksam geschlossen und tritt in Kraft, wenn die folgenden zwei Bedingungen erfüllt sind:
- die Annahme der Besonderen Geschäftsbedingungen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Parteien, wobei die Parteien ausdrücklich anerkennen, dass sie sie gelesen, verstanden und akzeptiert haben, wobei diese Annahme als automatisch durch die Zahlung der Anzahlung erworben gilt,
- sowie nach Eingang der Anzahlung bei DYC.
3 – BESCHREIBUNG DER YACHT
Die unter den Vertrag fallende Yacht ist die in den Besonderen Geschäftsbedingungen beschriebene. Im Vertrag umfasst der Begriff Yacht die Yacht, ihr Zubehör und die damit verbundene Ausrüstung, wie in den Besonderen Geschäftsbedingungen beschrieben.
4 – PREISE UND STEUERN
4.1 Preis
Die Preise sind in der in den Besonderen Geschäftsbedingungen angegebenen Währung festgelegt und zahlbar.
Die Preise sind für die Dauer des Angebots verbindlich. Sie können geändert werden, sobald das Angebot verfällt.
4.2 Steuern
Sofern in den Besonderen Geschäftsbedingungen nichts anderes festgelegt ist, werden die Preise einschließlich der zum Zeitpunkt der Annahme des Vertrags geltenden Mehrwertsteuer und ausschließlich aller anderen Gebühren, Steuern, Abgaben oder Kosten jeglicher Art (im Folgenden die „Steuern“) festgelegt, die während der Vercharterung der Yacht, ihres Zubehörs und der damit verbundenen Ausrüstung oder der Erbringung der im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen fällig werden. Diese Steuern sind vom Kunden zu zahlen, insbesondere u. a. alle Steuern auf Kraftstoff und Liegeplatzrechte.
5 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Die Anzahlung und der Restbetrag werden automatisch zu dem in den Besonderen Geschäftsbedingungen angegebenen Datum fällig. Die Anzahlung wird niemals zurückerstattet.
5.2 Im Falle der Nichtzahlung eines am Fälligkeitsdatum fälligen Betrags durch den Kunden kann DYC die Reservierung des Kunden ohne Vertragsstrafen und ohne die Notwendigkeit einer Erinnerung stornieren.
5.3 Im Falle einer Last-Minute-Option an der Basis kann ein Zuschlag fällig werden.
6 – STORNIERUNG ODER ÄNDERUNG DER VERCHARTERUNG DURCH DEN KUNDEN
6.1 Vor der Übernahme der Yacht kann der Kunde den Vertrag durch Zahlung der folgenden Beträge kündigen:
- Stornierung mehr als 60 Tage vor der ursprünglich geplanten Abreise: 30 % des Charterpreises (exklusive Extras) verbleiben bei DYC. Hat der Mieter die Extras bereits bezahlt, wird er von DYC entschädigt.
- Stornierung 59 Tage oder weniger vor der ursprünglich geplanten Abreise: 100 % des Charterpreises verbleiben bei DYC (exklusive Extras; es sei denn, die Stornierung erfolgt 7 Tage oder weniger vor der Abreise. In diesem Fall bleiben die Extras fällig und werden nicht zurückerstattet).
6.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Reiseversicherung über DYC abzuschließen, um etwaige Verluste zu decken, die ihm entstehen, wenn die Vercharterung vor der Abreise storniert wird.
6.3 Änderungen von Daten oder Yachten nach der Buchung unterliegen den zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Preisen.
7 – VERFÜGBARKEIT DER YACHT
7.1 DYC stellt dem Kunden die Yacht zur Verfügung, sobald die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Der Buchungsvertrag wurde elektronisch oder physisch unterschrieben,
- alle Beträge, die DYC im Rahmen dieses Chartervertrags zustehen, oder die vom Kunden fällige Kaution, falls erforderlich, wurden vollständig gezahlt,
- die Inventarkontrolle bei Abreise, die den Zustand der Yacht und der bereitgestellten Ausrüstung angibt, wurde unterschrieben,
- eine Ausweiskopie des Kunden wurde erhalten,
- die Bootslizenz des Kunden wurde erhalten, wenn dies von den örtlichen Behörden verlangt wird,
- die Liste der Crewmitglieder des Kunden mit ihren Namen und Ausweisnummern wurde erhalten,
- alle anderen von den örtlichen Behörden geforderten Dokumente (z. B. Impfzertifikat, Visum usw.) wurden erhalten.
7.2 Die Vercharterung einer Yacht erfordert Erfahrung und die Kenntnisse der Navigationsregeln. Wenn nach Ansicht von DYC die Segelerfahrung des Kunden und der Crew nicht ausreicht, behält sich DYC das Recht vor, die Vercharterung der Yacht zu stornieren oder zu ändern, ohne die bereits vom Kunden gezahlten Kosten zu erstatten. Soweit jedoch ein Skipper zur Verfügung steht, kann DYC dem Kunden vorschlagen, dass ein Skipper auf Kosten des Kunden eingesetzt wird.
Wenn die Dienstleistungen eines Skippers vom Kunden angefordert werden, entspricht die Dauer der Dienstleistung des Skippers notwendigerweise der Dauer der Vercharterung der Yacht, sofern nicht im Voraus von DYC etwas anderes vereinbart wurde. Wenn kein Skipper zur Verfügung steht, ist der Kunde berechtigt, die Yacht am Hafen zu benutzen, vorbehaltlich der Zahlung der damit verbundenen Gebühren.
7.3 Wenn die ursprünglich für die Vercharterung ausgewählte Yacht aus betrieblichen Gründen nicht verfügbar ist, behält sich DYC das Recht vor, sie durch eine andere Yacht ähnlicher oder höherer Größe und Spezifikationen zu ersetzen und den Kunden so schnell wie möglich zu informieren. Eine solche Ersetzung ist für den Kunden ohne Folgen, auch wenn es sich um eine Yacht von höherer Größe oder größerem Komfort handelt. Wenn ein besseres oder ähnliches Boot angeboten wird, wird keine weitere Entschädigung oder Gegenleistung fällig.
Wenn die einzige verfügbare Yacht billiger ist, wird die Preisdifferenz an den Kunden zurückerstattet.
7.4 Wenn am geplanten Abreisetag der Vercharterung die gecharterte Yacht oder eine gleichwertige Yacht aus einem anderen Grund als einem Ereignis höherer Gewalt nicht verfügbar ist, hat der Kunde Anspruch auf die folgenden Optionen:
- Verzögern Sie, wenn möglich, das Abreisedatum und behalten Sie den Charterzeitraum bei.
- Behalten Sie das Rückgabedatum der Yacht bei und profitieren Sie von einer Rückerstattung für den Zeitraum der Nichtverfügbarkeit der Yacht, anteilig zu den nicht verfügbaren Tagen.
- Wenn die Verspätung ein Viertel der Charterzeit überschreitet, kann der Kunde die Vercharterung stornieren und bekommt den für die Vercharterung gezahlten Betrag (Starterkit, Extras usw.) zurückerstattet.
7.5 Wenn die Yacht zur Verfügung gestellt wird, erstellen die Parteien eine Inventarkontrolle der Yacht bei Abreise, die es ermöglicht zu überprüfen, ob die Yacht in einem ähnlichen Zustand zurückgegeben wird.
8 – DYC-GARANTIEN UND -VERFAHREN
8.1 DYC erklärt, garantiert und verpflichtet sich, dass die Yacht, wenn sie zur Verfügung gestellt wird, den geltenden Vorschriften entspricht und sich in einem seetüchtigen Zustand befindet.
8.2 Das Check-in-Verfahren beginnt mit Beginn des Charterzeitraums.
8.3 Am ersten und letzten Tag der Vercharterung wird ein Liegeplatz in der DYC Marina zur Verfügung gestellt, die im Buchungspreis enthalten ist. Dies ist nicht der Fall, wenn die Abreise und/oder Rückreise außerhalb einer DYC-Basis erfolgt.
8.4 DYC betrachtet den Generator, die Klimaanlage, den Kühlschrank und den Gefrierschrank (falls verfügbar) als zusätzliche Ausrüstung und begrenzt die im Falle eines Nichtbetriebs gewährte Entschädigung auf 500 €/550 US$ pro Vercharterung. Eine solche Entschädigung wird im Falle eines Ausfalls dieser Ausrüstung während der Kreuzfahrt anteilig auf die Dauer des Nichtbetriebs angerechnet. Die Nutzung der Klimaanlage muss vernünftig sein. Daher wird es als nicht akzeptabel angesehen, wenn die Kabinen mit geöffneten Türen klimatisiert werden oder allgemein ein offener Raum klimatisiert wird. Eine intensive Nutzung kann zu einem Ausfall der elektrischen Anlage führen, für den der Kunde verantwortlich ist. Die Geräte benötigen eine Stromversorgung, die nur bei einer bestimmten Motorauslastung pro Tag gewährleistet werden kann. Die DYC-Basis steht dem Kunden zur Verfügung, um ihn über die korrekte Verwendung der Ausrüstung zu beraten.
8.5 Ein Wasseraufbereiter funktioniert gut, wenn er gemäß den Anweisungen des Herstellers verwendet wird. Bei falscher Verwendung kann es zu einer Panne kommen, die ihn für den Rest der Vercharterung unbrauchbar macht. Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Personen, die auf der Yacht sind, mit den korrekten Betriebsabläufen vertraut sind, bevor sie mit der Nutzung beginnen. Wenn der Wasseraufbereiter aus irgendeinem Grund während der Vercharterung ausfällt und das Technikteam von DYC nicht in der Lage ist, das Problem zu lösen, muss der Kunde die Quittungen für die Gebühren im Zusammenhang mit Wassernachfüllungen während der Vercharterung aufbewahren, und DYC wird sie bei der Abreise erstatten (nur die Kosten für Wasser werden erstattet, nicht das Anlegen, der Treibstoff oder Ausgaben wie Eis).
8.6 Wenn der Kunde einen Skipper und/oder Koch beauftragt hat, verpflichtet sich DYC, kompetentes Personal zur Verfügung zu stellen. Die Aufgaben von Crewmitgliedern, wie Skippern und Köchen, sind jedoch auf den Betrieb der Yacht und die Gewährleistung einer sicheren Navigation für den Skipper beschränkt. Die Aufgaben des Kochs beschränken sich auf die Zubereitung von Mahlzeiten, das Vorbereiten und Abräumen des Tisches und das Abwaschen. Die Crewmitglieder sind keine Träger, Kindermädchen, Haushälter oder sonstige Reinigungskräfte.
8.7 Im Falle eines Problems während der Reise ist der Kunde verpflichtet, es über die Basis zu melden, sobald es auftritt (entweder bei der Abreise oder während der Vercharterung), und DYC die Möglichkeit zu geben, eine Lösung zu finden oder das Problem zu beheben. Sollte DYC diese Lösung oder Reparatur nicht bereitstellen können, kann der Kunde dieses Problem nach Ende der Reise, jedoch innerhalb von maximal 4 Wochen nach dem Rückgabedatum, über seinen Vertriebsmitarbeiter ansprechen. Das Kundenbetreuungsteam von DYC wird dann eine vollständige Untersuchung durchführen, die Basis kontaktieren, ein Schiedsverfahren einleiten und mit dem Kunden kommunizieren. Wenn Sie den Sachverhalt oder das Problem während der Reise nicht ansprechen, unabhängig von der Frage, wird es im Nachhinein nicht anerkennbar sein.
9 – ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN DES KUNDEN
Der Kunde (oder ein vom Kunden benanntes Crewmitglied) versichert und garantiert, dass er/sie Erfahrung im Segeln mit ähnlichen Yachten und Routen hat, gegebenenfalls über eine Lizenz und über die Kenntnisse des Betriebs der Yacht, die Gegenstand der Vercharterung ist, verfügt, sowie über ausreichende praktische Kenntnisse der Seefahrt, der Steuerung und der Verkehrsvorschriften, um die Autorität über die Yacht ordnungsgemäß auszuüben. Der Kunde wird die Nutzung der Yacht während der Charterzeit nur Personen gestatten, die dazu qualifiziert sind. Der Kunde muss den „Nautischen Lebenslauf“, der über die Schnelllinks und das Online-Buchungssystem verfügbar ist, unverzüglich ausfüllen. Jegliches Doppel- oder Einhandsegeln ist ohne vorherige Zustimmung von DYC verboten.
10 – VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN
10.1 Zum Zeitpunkt des Check-ins, d. h. wenn die Yacht dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, und vor der Unterzeichnung der Inventarkontrolle bei Abreise, muss der Kunde die Yacht im Detail inspizieren, um die Ausrüstung und das Inventar zu überprüfen. Er/Sie kann alle Vorbehalte oder Beobachtungen festhalten, die er/sie für notwendig hält. Die Zeit, die für die Präsentation und Übergabe der Yacht erforderlich ist, wird von der Charterzeit abgezogen.
Die Unterzeichnung der Inventarkontrolle bei Abreise bedeutet die vollständige Annahme der Yacht durch den Kunden und die Anerkennung des Zustands, wie in der Inventarkontrolle bei Abreise beschrieben.
10.2 Mit der Unterzeichnung der Inventarkontrolle bei Abreise wird die Verwahrung der Yacht auf den Kunden übertragen, der allein dafür verantwortlich ist und für alle Schäden jeglicher Art haftet, die Personen auf der Yacht, der Yacht selbst und Dritten entstehen können. Wenn ein Skipper von DYC zur Verfügung gestellt wurde, bleibt der Kunde für die Yacht und ihre Crew verantwortlich.
10.3 Alle laufenden Ausgaben, die während der Vercharterung der Yacht anfallen, wie Liegeplatzgebühren, lokale Steuern, Kraftstoff, Wasser und Lebensmittel, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
10.4 Der Kunde verpflichtet sich, die maximale Anzahl an Passagieren auf der Yacht zu respektieren, die auf dem auf der Yacht angebrachten Zertifizierungsschild angegeben ist. In einigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass falls ein Skipper anwesend ist, er/sie eine Kabine mit Toilette hat. Der Kunde muss dies zum Zeitpunkt der Buchung berücksichtigen, um die Vorschriften einzuhalten.
Aus Sicherheits- und Versicherungsgründen ist die entgeltliche Beförderung von Gütern oder Passagieren oder jede andere gewerbliche Tätigkeit (professionelle Fischerei, touristische Ausflüge, Organisation von Veranstaltungen an Bord gegen Gebühr) strengstens untersagt. Besonderes Augenmerk ist auf Kinder zu legen, die immer unter der Aufsicht des Kunden stehen oder von einem Gast betreut werden müssen. Es ist nicht die Aufgabe des Skippers oder des Kochs, die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen, insbesondere der Kinder, durch die Überwachung ihrer Handlungen zu gewährleisten. Das Verleihen oder Untervermieten der Yacht oder das Abschleppen ist verboten.
10.5 Die Teilnahme der Yacht an einer Regatta ist ohne vorherige Zustimmung von DYC verboten. In einem solchen Fall gelten besondere Bedingungen, insbesondere eine Erhöhung bestimmter Kosten wie der Kaution.
10.6 Der Kunde verpflichtet sich, das Logbuch der Yacht auszufüllen, in dem täglich der Abfahrts- und Zielort, die aufeinanderfolgenden Haltestellen und Verankerungen, der Zustand der Yacht, alle Material- oder Crewvorfälle an Bord, alle Änderungen der Crew, die Wetterbedingungen, die verwendeten Segel und die Arbeitszeiten der Motoren eingetragen werden. Er/Sie muss DYC unverzüglich mit allen verfügbaren Mitteln benachrichtigen, wenn er/sie Zweifel am Einsatz der Ausrüstung der Yacht hat oder Schäden annimmt oder den Verdacht auf Schäden hat, insbesondere am Rumpf oder am Motor. Das gleiche gilt für jede Leckage, insbesondere von Öl.
10.7 Der Kunde verpflichtet sich, alle zu Beginn des Chartervertrags genannten Navigationsbeschränkungen einzuhalten. Der Kunde muss auch alle Bereiche respektieren, in denen die Navigation durch lokale Vorschriften verboten ist (militärische Zonen, Schutzgebiete). Er/Sie muss außerdem alle Umweltvorschriften einhalten und darf keine Abfälle jeglicher Art auf See entsorgen. Jede Geldstrafe, die aufgrund eines Öllecks, einer Mülldeponie usw. anfällt, geht vollständig zu Lasten des Kunden, ebenso wie alle Konsequenzen, die solche Maßnahmen für die Yacht und/oder DYC haben können.
10.8 Segeln nach Sonnenuntergang und vor Sonnenaufgang ist ohne vorherige Zustimmung von DYC verboten.
10.9 Der Kunde darf den Hafen oder den Ankerplatz bei gefährlichen Wetterbedingungen nicht verlassen. Dies ist der Fall, wenn es Winde der Stärke 6 (frischer Wind) oder höher auf der Beaufort-Skala gibt oder wenn diese vorhergesagt werden. Der Kunde muss auch alle Sicherheitsanweisungen der See- oder Hafenbehörden einhalten, insbesondere diejenigen, die vom Segeln und von der Befestigung von Liegeplätzen abraten. Der Kunde verpflichtet sich, alle Navigations- und Routinganweisungen von DYC zu befolgen, insbesondere bei schlechtem Wetter. Der Kunde verpflichtet sich, immer sicherzustellen, dass die Yacht ordnungsgemäß festgemacht ist, und nur in geschützten Bereichen oder in geeigneten Häfen zu ankern, in denen die Sicherheit der Yacht garantiert werden kann. Er/Sie verpflichtet sich auch, den Motor nicht mit voller Kapazität zu verwenden, außer in einem absoluten Notfall. Er/Sie muss sicherstellen, dass der Motor unter normalen Betriebsbedingungen verwendet wird, wobei darauf zu achten ist, die Geschwindigkeit schrittweise zu erhöhen und den Motor nicht zu überhitzen.
10.10 Der Kunde muss das Segeln unterlassen, wenn die Yacht beschädigt ist oder wenn wichtige Ausrüstung wie Motor, Takelage, Lenzpumpe, Navigationsleuchten, Kompass oder Sicherheitsausrüstung nicht in Ordnung ist. Der Kunde verzichtet auch auf das Segeln, wenn die Kraftstoffreserven nicht ausreichen, um die Sicherheit der Yacht zu gewährleisten, oder wenn die Crew nicht in der Lage ist, unter zufriedenstellenden Sicherheitsbedingungen zu segeln.
10.11 Abhängig vom Abfahrtsort können je nach Charterdauer Einschränkungen für die zulässige Entfernung gelten. Diese Einschränkungen sind obligatorisch.
10.12 Der Kunde verpflichtet sich, alle im Chartergebiet geltenden Vorschriften, insbesondere zu Schutzgebieten, Meeresparks und Fischereibeschränkungen, einzuhalten. Der Kunde stellt DYC von allen Ansprüchen oder rechtlichen Schritten frei, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Regeln und Vorschriften durch den Kunden ergeben. Alle illegalen Aktivitäten (Drogenhandel, Prostitution, Transport von Migranten, Transport von illegalem Material (Waffen, gefährliche Produkte), kommerzielle Nutzung der Yacht (Aufnahme zahlender Passagiere, Kreuzfahrten, Ausflüge, sportliche Aktivitäten usw.) sind strengstens verboten.
10.13 Im Falle einer Beschädigung der Yacht oder eines Unfalls zwischen der Yacht und einem Dritten wird der Kunde DYC unverzüglich informieren, damit DYC den Kunden über die geeignete Vorgehensweise informieren kann. Wenn eine Unterstützung von außen erforderlich ist, wird der Kunde DYC unverzüglich informieren, bevor Kosten entstehen, außer im Falle einer Gefahr oder wenn eine Verzögerung des Betriebs ein Risiko für die Crew oder die Yacht darstellen könnte.
Der Kunde muss alle Rechnungen und Belege im Zusammenhang mit Reparaturen aufbewahren, um eine Erstattung durch DYC so schnell wie möglich zu ermöglichen.
Wenn ein Abschleppen erforderlich ist, wird DYC den Kunden über das zu befolgende Verfahren informieren. Im Falle eines Notschleppens wird der Sicherheit der Crew und der Yacht Vorrang eingeräumt.
Der Kunde und DYC werden dann vereinbaren, wie die Abschleppkosten zu tragen sind, je nach Ursache des Vorfalls, der das Abschleppen erforderlich gemacht hat. In allen Fällen wird der Kunde den Preis des Abschleppens mit dem Kapitän der anderen Yacht verhandeln und festlegen, bevor er/sie in Abstimmung mit DYC fortfährt, wann immer dies möglich ist.
10.14 Der Kunde wird auf die Besonderheit der Toiletten auf den Yachten hingewiesen. Jede unsachgemäße Verwendung, insbesondere das Hineinwerfen von etwas anderem als der dafür vorgesehenen legitimen Papiermenge, kann dazu führen, dass die Toiletten unbrauchbar werden. Der Kunde wird dafür verantwortlich gemacht.
10.15 Schiffspfandrechte: Der Kunde darf keine Schiffspfandrechte, Bergung oder Verschuldung in Verbindung mit der Yacht oder auf Kosten von DYC eingehen oder genehmigen. Der Kunde darf die Yacht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von DYC nicht verlassen oder eine Bergungsvereinbarung treffen. Der Kunde stellt DYC von allen Schiffspfandrechten, Bergungen oder Verschuldungen frei, die in Verbindung mit der Yacht oder im Namen von DYC als Folge einer Handlung oder Unterlassung des Kunden entstehen.
10.16 Wenn der Kunde beschließt, die Charterzeit zu unterbrechen oder zu verkürzen oder bestimmte Dienstleistungen nicht zu nutzen, ist keine Rückerstattung möglich.
11 – RÜCKGABE DER YACHT
11.1 Die Yacht muss an dem im Chartervertrag angegebenen Datum und zu der angegebenen Zeit an die „Check-out-Basis“ zurückgegeben werden. Die Yacht muss mit allen in der Inventarkontrolle bei Abreise aufgeführten Geräten in einem ähnlichen Zustand zurückgegeben werden.
Der Kunde bleibt in vollem Umfang für die Yacht verantwortlich, bis das Inventar bei Rückgabe unterzeichnet und die Yacht endgültig entladen ist.
11.2 Wenn sich die Rückgabe der Yacht aufgrund höherer Gewalt wie unten definiert verzögert, muss sie so schnell wie möglich nach dem Ende des Ereignisses, das die Verzögerung verursacht hat, ohne zusätzliche Kosten für den Kunden durchgeführt werden.
11.3 Im Falle einer verspäteten Rückgabe, außer in Fällen höherer Gewalt, zahlt der Kunde DYC eine Entschädigung in Höhe der öffentlichen Charterraten für die Yacht in diesem Zeitraum zuzüglich 50 %.
Jeder Tag, der über die Charterzeit hinaus beginnt, gilt als ganzer Tag. Wenn die Verspätung bei der Rückgabe vierundzwanzig (24) Stunden überschreitet, ist der Kunde verpflichtet, DYC alle Verluste oder Schäden zu kompensieren, die ihr durch diese Verspätung entstehen, einschließlich Verspätungen oder Stornierungen späterer Vercharterungen der Yacht.
11.4 Wenn der Kunde die Yacht nicht an den vereinbarten Ankunftshafen zurückgibt, muss er/sie DYC zusätzlich zu den in Artikel 11.3 vorgesehenen Beträgen die Kosten für die Rückführung der Yacht an den im Chartervertrag festgelegten Ankunftshafen zahlen.
Das gleiche gilt für den Fall, dass die Yacht am Ende der Charterzeit verlassen wird, d. h. die Yacht länger als 12 Stunden an einem beliebigen Ort unbesetzt bleibt.
11.5 Der Kunde muss die Yacht mit ihrer gesamten Ausrüstung in demselben Zustand wie zu Beginn der Charterzeit, in einem sauberen Zustand und innerhalb der vereinbarten Zeit an DYC zurückgeben. Wenn die Yacht ohne vollen Kraftstofftank zurückgegeben wird, wird zusätzlich zu den Kosten für den Kraftstoff eine Gebühr in Höhe von 100 €/110 USD erhoben. Im Falle einer verstopften Toilette während der Charterzeit wird eine Gebühr von 200 € / 220 US$ pro verstopfter Toilette erhoben.
11.6 Der Charterer verpflichtet sich, alle Verluste oder Schäden zu bezahlen, die nicht in der Versicherungspolice vorgesehen sind und die an Bord der Yacht oder an der Yacht selbst auftreten können, bis sie effektiv an DYC zurückgegeben wurde. Der Kunde bleibt für die Yacht verantwortlich, bis die widersprüchliche Inventarauflistung bei der Rückgabe der Yacht und der endgültigen Ausschiffung unterzeichnet wird.
12 – VERSICHERUNG UND SELBSTBETEILIGUNG
12.1 Die Yacht ist während der Charterzeit gegen alle zufälligen Schäden, einschließlich Schäden an Dritten, versichert.
12.2 Folgendes ist vom Versicherungsumfang ausgeschlossen, unabhängig davon, ob es sich um den Kunden oder eine Person an Bord handelt, und ist daher nicht abgedeckt:
- Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen
- Beliebige Unfälle, die eine Person an Bord oder während der Charterzeit erleiden kann
- Alle Schäden, die durch eine freiwillige oder vorsätzliche Handlung verursacht werden
- Jede Verletzung der Regeln für die Nutzung der Yacht.
12.3 Im Falle von Schäden jeglicher Art, einschließlich an Dritten oder Diebstahl, muss der Kunde den Vorfall im Logbuch aufzeichnen und DYC unverzüglich benachrichtigen. Im Falle eines Schadens, an dem ein Dritter beteiligt ist, muss der Kunde eine Erklärung über diesen Dritten abgeben und gegebenenfalls eine Antworterklärung über den Dritten mit den vollständigen Angaben zu diesem Dritten und seinen Versicherern abgeben. Andernfalls wird der Schaden nicht versichert.
12.4 Der von DYC abgeschlossene Versicherungsschutz umfasst einen Selbstbehalt, der durch eine variable Kaution begründet wird, die vom Kunden zu zahlen ist. Der Kunde bleibt daher sein eigener Versicherer für Verluste oder Schäden jeglicher Art, einschließlich derer, die Dritten verursacht werden, bis zu dem in den Sonderbedingungen des Chartervertrags angegebenen Betrag.
12.5 Dream Yacht Charter bietet eine vollständige Reduzierung dieses Selbstbehalts an, vorbehaltlich einer zusätzlichen vertraglichen Abrechnung („Essentials-Paket“). Diese zusätzliche Gebühr ist für Charter mit Skipper und in den meisten DYC-Reisezielen obligatorisch, wie in der Buchungsbestätigung angegeben. Das Essentials-Paket deckt den Betrag des im Schadensfall fälligen Selbstbehalts ab. Es entlastet den Kunden jedoch nicht im Falle eines ausgeschlossenen Schadens gemäß Artikel 12.2.
12.6 In Fällen, in denen das „Essentials-Paket“ nicht abonniert ist, muss der Kunde eine Kaution zahlen, deren Betrag in den Sonderbedingungen angegeben ist. Sie wird von DYC im Falle eines versicherten Schadens und zur Behebung von Schäden, die der Kunde während der Vercharterung verursacht hat, einbehalten, ohne jedoch eine Haftungsobergrenze zu bilden.
12.7 In allen Fällen, ob mit dem „Essentials-Paket“-Abonnement oder der Kaution, müssen alle Schäden, die durch eine vorsätzliche Verletzung der Verpflichtungen durch den Kunden der Yacht oder den Dritten, der die Yacht gemietet hat, verursacht werden (z. B.: vorsätzliche Beschädigung, Verletzung dieser Segelbedingungen usw.), beglichen werden.
Die Höhe der Kaution oder des „Essentials-Pakets“ soll im Falle eines Schadens oder einer Haftung des Kunden Kosten vorwegnehmen, stellt jedoch in keiner Weise eine Haftungsbeschränkung dar.
12.8 DYC ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Ersatzyacht zur Verfügung zu stellen oder im Falle einer Stilllegung der gemieteten Yacht aufgrund von Unfallschäden während der Vercharterung eine Entschädigung zu zahlen. Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung wertvoller Geräte wie eines Außenbordmotors oder eines Dingi hat der Charterer während der Vercharterung Anspruch auf einen sofortigen Ersatz, wenn eine separate Kaution in Höhe von 2.000 € an DYC gezahlt wird (zur Deckung der Ersatzgeräte).
13 – HÖHERE GEWALT
13.1 Keine der Parteien haftet für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn eine solche Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer vertraglichen Verpflichtungen auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist, wie z. B. Regierungsentscheidungen, Gesetze (Verpflichtung zur Seehilfe), Krieg (formell erklärter oder nicht erklärter Kriegszustand oder Bürgerkrieg), Bedrohung der persönlichen Sicherheit (wie Geiselnahme, Entführung, Ermordung, Bombenanschlag, Selbstmordattentat, Anbordgehen, Piraterie), Explosion, Bürgerunruhen, Terrorakt, Aufstand, Insurrektion oder Staatsstreich, Sabotage, Feuer, Überschwemmung, Dürre, Monsun, Naturkatastrophe, Zyklon, insbesondere tropischer Zyklon, benanntes meteorologisches Phänomen, Epidemie, Quarantäne, Beschränkung, Unterbrechung der Versorgungsquellen (insbesondere von Energie, Rohstoffen usw.)
oder Transport, Blockierung von Transportwegen (Kanal, Hafenzugang, Hafenstau), Streik, Aussperrung oder jedes andere Ereignis, das sich ihrer Kontrolle entzieht.
13.2 Die betroffene Partei muss die andere Partei mit allen verfügbaren Mitteln so schnell wie möglich über das Auftreten eines Ereignisses höherer Gewalt informieren.
13.3 Im Falle einer Verzögerung oder Nichterfüllung auf der Grundlage eines oben beschriebenen Ereignisses, das die Vercharterung nicht wie geplant ermöglicht, gilt Folgendes:
- Alle Charterzahlungen werden für zukünftige Vercharterungen gutgeschrieben.
- DYC wird dem Kunden Vorschläge unterbreiten, die es ihm ermöglichen, je nach Verfügbarkeit und Präferenz des Kunden eine neue Vercharterung an einem neuen Ort oder zu neuen Terminen, oder beides, zu buchen.
- DYC haftet nicht für zusätzliche Kosten, die dem Kunden aufgrund von Änderungen seiner Vercharterung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt entstehen.
14 – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
14.1 DYC haftet nur bei grober Fahrlässigkeit vonseiten DYC.
14.2 Die Yacht ist unter den in Artikel 12 festgelegten Bedingungen versichert und der Kunde verpflichtet sich, auf jegliche Regressansprüche gegen DYC in Bezug auf Beträge zu verzichten, die die von den Versicherern geleisteten Erstattungen übersteigen, in Anwendung der Police und in Anwendung von Artikel 12, und zwar vor jeder Gerichtsbarkeit.
14.3 Außer bei Personenschäden kann die Gesamthaftung von DYC, unabhängig von der Grundlage und der Art der gegen DYC erhobenen Klage, in keinem Fall 10.000 € (zehntausend Euro) übersteigen.
14.4 In keinem Fall haftet DYC für Folgeschäden und/oder indirekte Schäden, wie Ausfall der Nutzung, Datenverlust, Betriebsverlust, entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, verlorenen Umsatz, verlorenen Firmenwert, fehlende erwartete Einsparungen, Rufverlust und ganz allgemein für alle Verluste wirtschaftlicher oder finanzieller Art, unabhängig davon, ob sie als indirekt betrachtet werden oder sich direkt aus dem Ereignis ergeben, das den Anspruch auf Entschädigung begründet.
15 – EINHALTUNG DER GELTENDEN GESETZE – WIRTSCHAFTSSANKTIONEN – PERSONENBEZOGENE DATEN
15.1 Die Parteien verpflichten sich, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln einzuhalten, insbesondere diejenigen, die sich auf die Bekämpfung von Korruption, illegalem Handel und allen Zoll- oder Umweltvorschriften beziehen.
15.2 Wirtschaftssanktionen – Embargo
Die Parteien versichern und garantieren, dass sie und ihre Vertreter alle Einschränkungen und/oder Verbote einhalten werden, die für Geschäftstransaktionen nach den Gesetzen, Vorschriften, Regeln oder anderen Entscheidungen gelten, die von einer staatlichen Stelle erlassen wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vereinigten Staaten, die Europäische Union, die Vereinten Nationen und das Vereinigte Königreich.
Die Parteien versichern und garantieren ferner, dass sie und alle ihre Vertreter von keiner juristischen Person identifiziert, aufgelistet, gehalten oder kontrolliert werden, die von den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, den Vereinten Nationen oder dem Vereinigten Königreich als „gesperrte Person“, „verweigerte Person“ oder als ein „besonders bezeichneter Staatsangehöriger“ aufgeführt werden und dass sie keinem Verbot unterliegen, Geschäfte nach Gesetzen, Vorschriften, Regeln oder anderen Entscheidungen zu tätigen, die von den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, den Vereinten Nationen oder dem Vereinigten Königreich veröffentlicht wurden. Jede Partei benachrichtigt die andere unverzüglich, wenn sie oder einer ihrer Vertreter in eine Sanktionsliste aufgenommen wird.
Die Parteien dürfen weder direkt noch indirekt eine Vereinbarung oder Transaktion mit einer „gesperrten Person“, „verweigerten Person“ oder einem „besonders bezeichneten Staatsangehörigen“ in Verbindung mit den im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen abschließen.
15.3 Personenbezogene Daten
Der Kunde hat unter den in der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten vorgesehenen Bedingungen die folgenden Rechte:
- Das Recht auf Zugang zu und Erhalt einer Kopie Ihrer personenbezogenen Daten, die sich im Besitz von DYC befinden,
- das Recht auf Berichtigung und Aktualisierung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten,
- das Recht, unter bestimmten Bedingungen alle oder einen Teil Ihrer personenbezogenen Daten löschen zu lassen,
- das Recht auf Auskunft über die Bedingungen, unter denen DYC Ihre Daten verwendet,
- das Recht auf jederzeitigen und unbegründeten Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung Ihrer Daten zu kommerziellen Prospektionszwecken (Erhalt von SMS und kommerziellen E-Mails), auch wenn Sie zunächst eingewilligt haben.
Diese Rechte können ausgeübt werden, indem Sie eine E-Mail an contact@dreamyacht.com senden.
16 – ANWENDBARES RECHT – GERICHTSBARKEIT
Der Vertrag unterliegt mauritischem Recht.
Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien informiert die Partei, die eine Beschwerde hat, die andere Partei per Brief mit Empfangsbestätigung. Die Parteien verpflichten sich, zu versuchen, eine gütliche Lösung des Streits zu finden, indem sie in gutem Glauben verhandeln.
Wenn innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Schreibens, in dem die Beschwerde angegeben ist, keine gütliche Lösung gefunden wird, fallen alle Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Bildung, Auslegung oder Erfüllung des Chartervertrags, ungeachtet mehrerer Beklagter oder der Einführung Dritter, auch für Notfall- oder Sicherungsverfahren, in Schnellverfahren oder auf Antrag, in die ausschließliche Zuständigkeit der zuständigen Gerichte von Port Louis – Mauritius.
17 – SONSTIGES
17.1 Gesamte Vereinbarung:
Der Chartervertrag und die Allgemeinen Charterbedingungen, die einen integralen Bestandteil desselben bilden, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Sie beendet mit Wirkung ab ihrem Inkrafttreten alle Verpflichtungen oder Vereinbarungen, die zuvor zwischen den Parteien in Bezug auf denselben Gegenstand eingegangen wurden.
17.2 Teilweise Ungültigkeit:
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung gemäß einem Gesetz, einer Verordnung oder einer endgültigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, wird diese Bestimmung geändert, um ihre Gültigkeit zu erlangen, oder gilt als ungeschrieben, führt jedoch nicht dazu, dass die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar werden. Die Parteien vereinbaren, sich nach besten Kräften zu bemühen, eine ungültige oder nichtige Klausel durch eine neue Klausel zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht der Parteien so nahe wie möglich kommt.
17.3 Abtreten – Unterauftragsvergabe:
DYC steht es frei, seine Rechte und Pflichten aus dem Chartervertrag ganz oder teilweise an ein Unternehmen seiner Wahl abzutreten oder unterzuvergeben, ohne die vorherige Zustimmung des Kunden.
17.4 Kommunikation:
Der Austausch zwischen den Vertragsparteien erfolgt per E-Mail oder Telefon für routinemäßige Gespräche und für dringende Gespräche, insbesondere im Falle eines Schadensfalls. Ein schriftliches Gespräch kann angefordert werden. Ein Austausch über Streitigkeiten muss per Express-Kurier mit Empfangsbestätigung oder per Einschreiben mit Empfangsbestätigung erfolgen. Alle Fragen im Zusammenhang mit dem Vertrag oder mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können an contact@dreamyacht.com gerichtet werden.
17.5 Sofern vom Kunden nicht ausdrücklich abgelehnt, kann DYC jedes Bild der Yacht, auf dem Besatzungsmitglieder zu sehen sind, zu Werbe- oder Marketingzwecken in allen Medien kostenlos verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Broschüren, Videos, Presse- oder Internetwerbung, Folien, Videoprojektionen.
18 – ANNAHME DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Charterbedingungen werden vom Kunden und von DYC, von DYC durch Abgabe des Angebots und vom Kunden durch Zahlung der Anzahlung, bestätigt und ausdrücklich akzeptiert.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KABINENCHARTER
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KABINENCHARTER
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote zur Erbringung von Kabinenchartern und damit verbundenen Dienstleistungen, die von einem Unternehmen der Dream Yacht Charter Group gemacht werden. Sie haben Vorrang vor allen anderen Geschäftsbedingungen und allen vor dem Angebot ausgetauschten Unterlagen oder Gesprächen.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die zugehörigen Sonderbedingungen („Reservierungsbestätigung“ und „Vertrag“) ergänzt und bilden den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Die Sonderbedingungen geben den Namen des Kunden, die gewählte Reise und die verschiedenen in Anspruch genommenen Optionen an.
Die definierten Begriffe haben die in den Sonderbedingungen oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Bedeutung.
1. PREISANGABEN – RESERVIERUNGEN – RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG
1.1 – Preisangaben, die von einem Unternehmen der Dream Yacht Charter Group („DYC“) gemacht werden, sind rein indikativ und stellen kein Angebot dar. Tatsächlich kann DYC die Verfügbarkeit der jeweiligen Kabine und die Aufrechterhaltung des Preises auf der Grundlage eines einfachen Angebots nicht garantieren.
1.2 – Nach Annahme des Angebots erhält der Kunde die Sonderbedingungen, die zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Angebot von Dream Yacht Charter darstellen. Die Reservierung wird erst dann bestätigt, wenn die Anzahlung innerhalb der in den Sonderbedingungen angegebenen Frist eingegangen ist. Sofern nicht anders angegeben, ist die Reservierung 5 Kalendertage lang gültig. Nach Ablauf der Angebotsfrist verfällt das Angebot ohne Zahlung der Anzahlung durch den Kunden ipso jure, was bedeutet, dass DYC weder die Verfügbarkeit der jeweiligen Kabine noch die Verfügbarkeit einer anderen Kabine für dieselbe Reise garantieren kann. Dies gilt auch für den Preis bzw. die Optionen. Nach erfolgreicher Zahlung der Anzahlung erhält der Kunde eine Reservierungsbestätigung, die die Sonderbedingungen des Vertrages für die Kabinencharter darstellt. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ipso jure zusammen mit den Sonderbedingungen und werden vom Kunden zum Zeitpunkt der Zahlung der Anzahlung akzeptiert.
2. ABSCHLUSS UND INKRAFTTRETEN DES VERTRAGS
Der Vertrag zwischen den Parteien (Dream Yacht Charter (DYC) und dem Kunden) wird wirksam geschlossen und tritt in Kraft, wenn die folgenden zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Annahme der Sonderbedingungen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Parteien. Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass sie diese gelesen, verstanden und akzeptiert haben, wobei diese Annahme durch die Zahlung der Anzahlung
- sowie nach Eingang der Anzahlung bei DYC als automatisch erreicht erachtet wird.
3. BESCHREIBUNG DES BOOTES UND DER KABINE – DIENSTLEISTUNGEN AN BORD – OPTIONEN
3.1 – Die unter den Vertrag fallende Kabine und das jeweilige Boot werden in den Sonderbedingungen beschrieben. Im Vertrag umfasst der Begriff Boot das Boot selbst, dessen Zubehör sowie die zugehörige Ausrüstung, wie in den Sonderbedingungen beschrieben.
3.2 – Die Reisen werden in der Regel auf 54 bis 62 Fuß langen Katamaranen durchgeführt, die eine Kapazität von 12 Personen haben, einschließlich Kinder. Wenn die Größe des zugeteilten Bootes weniger als 54 Fuß beträgt, wird die Anzahl der Passagiere an Bord entsprechend verringert. Es ist zu beachten, dass diese Schiffe speziell für Reisen mit einer größtmöglichen Nähe zur Natur und zum Meer entwickelt wurden und dass das Komfortniveau daher nicht mit dem von Kreuzfahrtschiffen verglichen werden kann. Der Kunde/Die Kundin erkennt an, dass er/sie sich dieser Tatsache bewusst ist.
3.3 – Auf Katamaranen ist jede Kabine mit einem eigenen Bad ausgestattet. Auf Monohulls müssen sich Kunden in Standardkabinen hingegen gemeinsame Badezimmer teilen. Das Badezimmer verfügt über ein Waschbecken, eine Dusche mit Warm- und Kaltwasser-Mischbatterie sowie eine mechanische oder elektrische Toilette. Pro Kabine werden von DYC ein Satz Bettwäsche und Handtücher bereitgestellt.
Wir möchten Kunden darauf hinweisen, dass der Stauraum in den Kabinen begrenzt ist. Das Gepäck ist auf kleine Taschen oder Koffer beschränkt, die in den Kabinen verstaut werden können. Es ist kein zusätzlicher Stauraum verfügbar. DYC empfiehlt ausdrücklich, Taschen zu verwenden und Koffer zu meiden, da diese möglicherweise nicht in die Schränke der Kabinen passen. Die Taschen müssen sauber sein, um die Kontaminierung durch Parasiten zu vermeiden.
Nur die Gemeinschaftsbereiche werden von der Crew selbst gereinigt. In Kabinen oder Badezimmern wird keine Reinigung durchgeführt. Wenn das für die Reise verwendete Boot klimatisiert ist, wird dies zusammen mit der Preisangabe angegeben.
Wenn das Boot mit einer Klimaanlage ausgestattet ist, sind die standardmäßigen Betriebszeiten der Klimaanlage an Bord weltweit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Die Klimaanlage wird außerhalb dieser Zeiten nicht betrieben, um den Lärm des Generators und der zugehörigen Geräte auf ein Minimum zu beschränken und um den Gästen ihre Nachtruhe ohne die andernfalls damit einhergehende Lärmbelästigung zu ermöglichen.
Der Generator und die Klimaanlage dürfen außerhalb dieser Zeiten nur mit der schriftlichen Zustimmung aller Passagiere an Bord verwendet werden.
Wenn der Kunde der Nutzung der Klimaanlage außerhalb dieser Zeiten zustimmt, ist er zu keinerlei Schadensforderung berechtigt, die sich an Bord aus dem Lärm der Klimaanlage und des Generators in der Nacht ergeben könnten.
3.4 – Auf manchen Booten wird unterschieden zwischen Standard-Kabinen und Superior-Kabinen. Der Mehrpreis für Superior-Kabinen hängt vom Ziel und der Dauer der Reise ab.
Die Zuteilung einer bestimmten Kabine ist nie garantiert (die Kabinenkategorie, sofern vorhanden, wird hingegen garantiert). Jede Anfrage für eine bestimmte Kabine muss in schriftlicher Form an DYC gerichtet werden. DYC kann dann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie akzeptiert wird oder nicht.
3.5 – Der erste und der letzte Tag der Reise sind in der Regel kürzer als ein vollständiger Tag. Hierfür erfolgt keine Rückerstattung.
3.6 – Die Preise beinhalten nicht den Verleih von Sportgeräten, die nicht auf dem Boot selbst vorhanden sind. Dies gilt auch für persönliche Ausgaben außerhalb des Bootes wie z. B. für Mahlzeiten und Getränke, Zugang zu WLAN oder Telefondiensten sowie freiwillige Trinkgelder für die Crew. In der Regel haben die Boote ein Paddel und ein Kajak an Bord. Außerdem ist auf Anfrage vor der Einschiffung eine Schnorchelausrüstung (Flossen, Maske und Schnorchel in Standardqualität) verfügbar. Es gibt keine Spiele, Medien oder sonstigen Unterhaltungselemente an Bord.
3.7 – Was das Catering betrifft, hängt das jeweilige Angebot vom Reiseziel ab. Einige Angebote sind mit Vollpension, andere mit Halbpension, mit oder ohne Getränke mit oder ohne Alkohol. Für jede Reise kann nur ein Angebot zur Verfügung gestellt werden. Dies ist im Angebot angegeben. Wasser, Tee und Kaffee werden in allen Fällen kostenlos bereitgestellt. In manchen Fällen können Getränke an Bord verkauft werden, zu den an Bord verfügbaren oder bei DYC geltenden Preisen. In anderen Fällen muss der Kunde Getränke an Land kaufen, wenn er dies tun möchte.
Der Kunde muss DYC spätestens eine Woche vor der Einschiffung über jegliche Lebensmittelallergien oder Ernährungsanforderungen informieren. DYC wird versuchen, solchen Wünschen so weit wie möglich nachzukommen. Bei speziellen Diäten fällt ein Aufpreis an, dessen Höhe je nach Anzahl der Tage an Bord festgelegt wird.
3.8 – Ausflugspakete sind an bestimmten Reisezielen gegen Aufpreis erhältlich. In manchen Fällen ist eine Mindestzahl an Teilnehmern erforderlich, um den jeweiligen Ausflug zu gewährleisten.
Der Kunde hat die Möglichkeit, gegen Aufpreis und bei ausreichender Vorankündigung Transfers zum und vom Flughafen hinzuzufügen, sofern er/sie DYC alle erforderlichen Informationen (Flugnummern usw.) mitgeteilt hat.
4. PREISE UND STEUERN
4.1 – Preis – Reiseziel-Gebühr
Die Preise sind in der Währung, die in den Sonderbedingungen angegeben ist, festgelegt und zahlbar.
Die Preise sind für die Dauer des Angebots verbindlich. Sie können geändert werden, sobald das Angebot verfällt.
Neben dem Preis der Reise selbst fallen Reiseziel-Gebühren an, die je nach Reiseziel variieren. Diese umfassen (je nach Reiseziel):
- Zollgebühren (für das Boot)
- Nationalpark-Gebühren (für das Boot)
- Touristensteuern und Landegebühren auf den Inseln
- Liegeplatzgebühren
- Nachfüllungen von Wasser, Kraftstoff, Gas, Nachschub frischer Produkte usw.
- Sonstiges: Käufe im Falle von zerbrochenem Geschirr, verlorenen Angelschnüren oder Ködern usw.
Die Preise beinhalten Verpflegung, Reinigung (nur Gemeinschaftsbereiche), die oben genannten Steuern und die im Angebot aufgeführten Steuern sowie alle Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Bootes (Wasser, Kraftstoff, Liegeplatzgebühren).
4.2 – Steuern
Sofern in den Sonderbedingungen nichts anderes festgelegt ist, beinhalten die Preise die zum Zeitpunkt der Vertragsannahme geltende Mehrwertsteuer und die im Angebot genannten Steuern. Bei bestimmten Reisezielen (z. B. Seychellen) ist eine Ortstaxe vor Ort, in bar und in der jeweiligen Landeswährung zu entrichten. Solche Steuern sind nicht im Preis enthalten und sind vom Kunden zu zahlen. Wenn solche Steuern anfallen, wird in den Preisangaben auf ihr Bestehen hingewiesen.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 – Die Anzahlung und der Restbetrag werden automatisch zu dem in den Sonderbedingungen angegebenen Datum fällig. Die Anzahlung wird in keinem Fall zurückerstattet.
5.2 – Im Falle der Nichtzahlung eines am Fälligkeitsdatum fälligen Betrags durch den Kunden kann DYC die Reservierung des Kunden ohne Vertragsstrafen und ohne die Notwendigkeit einer Erinnerung stornieren.
5.3 – Wenn möglich, kann ein Mehrpreis für Last-Minute-Optionen, die an der Basis in Anspruch genommen werden, fällig werden.
6. STORNIERUNG ODER ÄNDERUNG DER KABINENKREUZFAHRT DURCH DEN KUNDEN
6.1 – Vor dem Datum der Einschiffung kann der Kunde den Vertrag durch Zahlung der folgenden Beträge kündigen:
Stornierung 90 oder mehr Tage vor der ursprünglich geplanten Abreise: 30 % des Kabinenpreises (Extras ausgenommen) verbleiben bei DYC. Wenn der Mieter die Extras bereits bezahlt hat, werden ihm diese von DYC zurückerstattet.
a. Stornierung zwischen 89 und 60 Tagen vor der ursprünglich geplanten Abreise: 50 % des Kabinenpreises (Extras ausgenommen) verbleiben bei DYC. Wenn der Mieter die Extras bereits bezahlt hat, werden ihm diese von DYC zurückerstattet.
b. Stornierung zwischen 59 und 30 Tagen vor der ursprünglich geplanten Abreise: 75 % des Kabinenpreises (Extras ausgenommen) verbleiben bei DYC. Wenn der Mieter bereits für die Extras bezahlt hat, werden diese von DYC zurückerstattet.
c. Stornierung 30 oder weniger Tage vor der ursprünglich geplanten Abreise: 100 % des Kabinenpreises verbleiben bei DYC (Extras ausgenommen; es sei denn, die Stornierung erfolgt 7 oder weniger Tage vor der Abreise. In diesem Fall bleiben die Extras fällig und werden nicht zurückerstattet).
d. Wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Boardings nicht anwesend ist, auch wenn die Nichtanreise durch eine Flugverspätung oder sonstige Verspätungen des Transfers verursacht wird, wird dies als weniger als 30 Tage vor der Abreise erfolgte Reservierungsstornierung betrachtet. In diesem Fall verfällt die gesamte Reservierung des Kunden. Wenn sich der Kunde aufgrund eines von DYC organisierten Flughafentransfers verspätet, wird auf diese Bestimmung verzichtet. DYC wird alle möglichen Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass der Kunde rechtzeitig das Schiff besteigt, wobei darauf geachtet wird, dass die anderen Kunden auf der Reise nicht übermäßig benachteiligt werden.
Sämtliche Rückerstattungen, die in Anwendung dieses Artikels fällig sind, erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung der Stornierung durch den Kunden.
6.2 – Änderungen von Terminen oder Booten nach der Buchung unterliegen den zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Preisen.
7. FORMALITÄTEN VOR DEM BOARDING
7.1 – Das Boarding ist erst möglich, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Der Buchungsvertrag wurde elektronisch oder physisch unterschrieben.
- Alle Beträge, die für diese Kabinencharter gegenüber DYC fällig sind, wurden vollständig gezahlt.
- Die Sicherheitsunterweisung wurde unterschrieben.
- Die Liste der Personen, die den Kunden begleiten, wurde inklusive der Angabe von Namen, Ausweisnummern und Geburtsdaten erhalten.
- Alle sonstigen von den örtlichen Behörden geforderten Dokumente (z. B. Impfausweis, Visum, Kopie des Reisepasses usw.) wurden erhalten.
7.2 – An Bord sind keine Tiere erlaubt.
7.3 – Das Mindestalter für das Boarding beträgt bei Katamaranen 6 Jahre und bei Monohulls 16 Jahre. Wenn Kinder mit an Bord genommen werden, ist der Kunde vollständig für ihre Sicherheit, ihr Verhalten und ihre Unterhaltung verantwortlich. Kein Mitglied der Crew wird für deren Sicherheit oder Unterhaltung haftbar gemacht.
7.4 – Zum Zeitpunkt der Buchung werden behinderte Personen gebeten, die jeweiligen Anforderungen, die die Reise erfüllen muss, so detailliert wie möglich anzugeben, damit DYC feststellen kann, ob eine Kabinencharter unter Berücksichtigung der Sicherheit aller Personen empfohlen werden kann oder nicht.
7.5 – Es wird angenommen, dass sämtliche Personen an Bord richtig und selbstständig schwimmen können, auch bei rauer See. Personen, die nicht oder nur mit Schwierigkeiten schwimmen können, müssen sich vor dem Boarding beim Skipper melden. Möglicherweise werden besondere Sicherheitsmaßnahmen erlassen und bestimmte Aktivitäten verboten.
7.6 – DYC behält sich das Recht vor, nach alleinigem und freien Ermessen ein anderes Boot für die Reise zu bestimmen, das ähnlich große und komfortable Unterkünfte mit gleicher oder ähnlicher Ausstattung bietet.
7.7 – Wenn am geplanten Abreisetag die Kabinencharter, das gemietete Boot oder ein gleichwertiges Boot aus einem anderen Grund als einem Ereignis höherer Gewalt nicht verfügbar ist, hat der Kunde Anspruch auf die folgenden Optionen:
- Verschieben Sie, wenn möglich, das Abreisedatum und behalten Sie die Dauer der Kabinencharter bei.
- Behalten Sie das Rückreisedatum des Bootes bei und profitieren Sie von einer Rückerstattung für den Zeitraum, in dem das Boot nicht verfügbar ist, anteilig zu den nicht verfügbaren Tagen.
- Wenn die Verspätung ein Viertel der Dauer der Kabinencharter überschreitet, kann der Kunde die Reise stornieren und den für die Kabinencharter gezahlten Betrag zurückerhalten
8. GARANTIEN UND VERFAHREN VON DYC
8.1 – DYC erklärt, garantiert und sichert zu, dass das Schiff bei der Einschiffung alle geltenden Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Flaggenstaates des Schiffes sowie jedes Landes im Reisegebiet einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Gesetze und Vorschriften, die die Vercharterungen regeln, und alle Gesetze oder Vorschriften in Bezug auf Dokumente, Registrierungen oder Zollbestimmungen, damit das Schiff zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages rechtmäßig genutzt werden kann. DYC verpflichtet sich, ein seetaugliches Schiff bereitzustellen.
8.2 – DYC verpflichtet sich, eine kompetente Crew (Skipper und Hostess/Steward) bereitzustellen. Bei den Skippern und Hostessen/Stewards handelt es sich jedoch um Segler*innen, deren Aufgaben auf die Steuerung des Bootes und die Gewährleistung einer sicheren Navigation für den Skipper beschränkt sind. Was die Hostess/den Steward betrifft, so sind ihre Aufgaben auf die Zubereitung der Mahlzeiten, das Decken und Abräumen des Tisches, das Abwaschen und die Reinigung der Gemeinschaftsbereiche beschränkt. Die Crewmitglieder sind keine Gepäckträger, Kindermädchen, Haushälter oder sonstige Reinigungskräfte.
8.3 – Im Falle eines Problems während der Reise ist der Kunde verpflichtet, das Problem dem Skipper oder der Basis zu melden, sobald es auftritt (entweder bei der Abreise oder während der Reise). Dadurch ist es DYC möglich, eine Lösung zu finden oder das Problem zu beheben. Sollte DYC keine Lösung bieten können, kann der Kunde das Problem nach Ende der Reise, jedoch innerhalb von höchstens 4 Wochen nach dem Rückreisedatum, über den Vertriebsmitarbeiter ansprechen. Das Kundenserviceteam von DYC wird dann eine sorgfältige Untersuchung durchführen, den Skipper oder die Basis kontaktieren, vermitteln und mit dem Kunden kommunizieren. Wenn Sie das jeweilige Problem während der Reise nicht ansprechen, unabhängig davon, worum es sich handelt, wird jeder Anspruch im Nachhinein unzulässig sein.
8.4 – Wenn Ausflüge oder sonstige ergänzende Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Reise nicht verfügbar sind, wird sich DYC darum bemühen, als Ersatz Ausflüge oder andere ergänzende Dienstleistungen anzubieten, die den Erwartungen des Kunden entsprechen, ohne zusätzliche Kosten für den Kunden. Wenn DYC keine Ersatzleistungen erbringen kann, wird dem Kunden von DYC der volle Wert der Ausflüge oder der anderen ergänzenden Dienstleistungen, die nicht erbracht wurden, zurückerstattet. Diese Klausel gilt nicht für Stornierungen, die vom Kunden vorgenommen werden.
8.5 – Der Skipper kann die Reiseroute jederzeit ändern, entweder infolge ungünstiger Wetterbedingungen oder aufgrund betrieblicher Einschränkungen jeglicher Art. Darüber hinaus kann DYC den Komfort der Passagiere bei ungünstigen Wetterbedingungen nicht garantieren, wobei der Skipper möglicherweise die Reiseroute ändern muss, um ein Segeln bei offenkundig unangenehmen Bedingungen so weit wie möglich zu vermeiden. Der Kunde akzeptiert diese Risiken und verzichtet diesbezüglich auf alle Ansprüche.
9. VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN
9.1 – Beim Einchecken und vor der Unterzeichnung der Sicherheitsunterweisung wird der Kunde prüfen, ob die Kabine und ihre Ausstattung in funktionsfähigem Zustand sind und den Standards entsprechen. Zu diesem Zeitpunkt kann der Kunde gegenüber DYC alles melden, was er/sie als im Widerspruch zu den in der Rechnung festgelegten Standards oder als nicht den Standards entsprechend betrachtet. Mit der Annahme durch den Kunden wird bestätigt, dass die Verpflichtungen von DYC zum Zeitpunkt des Boardings erfüllt wurden.
9.2 – Der Kunde ist ausschließlich selbst für alle an Bord des Bootes gebrachten persönlichen Gegenstände verantwortlich, sowohl materielle als auch immaterielle.
Der Kunde und die ihn begleitenden Personen müssen mit elektronischen Geräten wie Handys, Kameras und Computern äußerst vorsichtig umgehen und vor allem beim Besteigen des Bootes wasserdichte Hüllen nutzen. DYC rät davon ab, Wertgegenstände oder hohe Geldsummen mitzunehmen, und lehnt im Falle von Diebstahl, Beschädigung oder Verlust jede Verantwortung ab. An Bord werden von DYC keine Safes bereitgestellt.
9.3 – Der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Personen, die ihn/sie begleiten, und verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass alle die von ihnen im Vertrag festgelegten Regeln und die Anweisungen der Crew einhalten. Besondere Vorsicht ist bei der Anwesenheit von Kindern geboten, für die alleine der Kunde und die begleitenden Erwachsenen verantwortlich sind.
9.4 – Der Kunde verpflichtet sich, alle im Reisegebiet geltenden Vorschriften, vor allem bezüglich Schutzgebieten, Meeresparks und Fischereibeschränkungen, einzuhalten. Der Kunde stellt DYC von jeglichen Ansprüchen oder gerichtlichen Schritten frei, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Regeln und Vorschriften durch den Kunden ergeben. Alle illegalen Aktivitäten (Drogenhandel, Prostitution, Transport von Migranten, Transport von illegalem Material (Waffen, gefährliche Produkte)) sind strengstens verboten. Wenn solche Substanzen von Kunden verwendet oder in ihrem Besitz gefunden werden oder wenn das Verhalten des Kunden die Sicherheit der Passagiere gefährdet (besonders bei schwerer Trunkenheit), wird der Skipper die betroffenen Kunden beim nächsten Anlaufhafen aussteigen lassen, wobei die Kosten der Kabinencharter nicht zurückerstattet werden.
9.5 – Hiermit wird der Kunde auf den speziellen Charakter der Bootstoiletten hingewiesen. Jede unsachgemäße Verwendung, insbesondere das Hineinwerfen von anderen Dingen als der für diesen Zweck vorgesehenen gerechtfertigten Papiermenge, kann dazu führen, dass die Toiletten unbrauchbar werden. Der Kunde trägt hierfür die Verantwortung
9.6 – Wenn der Kunde sich entscheidet, seine/ihre Kabinencharter zu unterbrechen oder zu verkürzen oder bestimmte Dienstleistungen nicht zu nutzen, ist keine Rückerstattung möglich.
10. VERSICHERUNG
10.1 DYC hat einen Versicherungsschutz bei einem renommierten P&I-Club abgeschlossen, um jegliche Schäden abzudecken, die Passagieren von Schiffsreisen entstehen können. Folgendes ist jedoch vom Versicherungsumfang ausgeschlossen, unabhängig davon, ob es sich um den Kunden oder eine Person an Bord handelt, und wird daher nicht abgedeckt:
- Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen
- Jegliche Unfälle, die eine Person an Bord oder während der Kabinencharter ohne Verschulden von DYC erleiden kann
- Jegliche Schäden, die durch eine vorsätzliche oder bewusste Handlung des Kunden oder der den Kunden begleitenden Personen verursacht werden
- Jeder Verstoß gegen die im Vertrag festgelegten Regeln oder die Anweisungen der Crew seitens des Kunden oder der ihn begleitenden Personen.
10.2 – Kunden wird empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschließen, damit etwaige Verluste, die ihnen entstehen können, wenn die Kabinencharter vor der Abreise storniert wird, abgedeckt werden, oder um Verluste abzudecken, die nicht von der Versicherung übernommen werden. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, steht Ihnen DYC gerne zur Verfügung.
11. HÖHERE GEWALT
11.1 – DYC haftet nicht für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn eine solche Nichterfüllung oder Verzögerung seiner vertraglichen Verpflichtungen auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist, einschließlich, aber beschränkt auf, Regierungsentscheidungen, Gesetze (Verpflichtung zur Seehilfe), Krieg (unabhängig davon, ob formell ein Kriegszustand erklärt wird oder nicht oder ob es sich um einen Bürgerkrieg handelt), Bedrohung der persönlichen Sicherheit (wie Geiselnahme, Entführung, Ermordung, Bombenanschlag, Selbstmordattentat, Boarding, Piraterie), Explosion, bürgerliche Unruhen, Terrorakte, Aufstände, Aufruhr oder Staatsstreich, Sabotage, Feuer, Überschwemmung, Dürre, Monsun, Naturkatastrophen, Wirbelstürme, insbesondere tropische Wirbelstürme, ein benanntes meteorologisches Phänomen, Epidemie, Quarantäne, Arrest, Unterbrechung der Versorgungsquellen (insbesondere von Energie, Rohstoffen usw.) oder des Transports, Blockade von Transportwegen (Kanal, Hafenzugang, Hafenüberlastung), Streik, Aussperrung oder jedes andere Ereignis, das sich seiner Kontrolle entzieht.
11.2 – Im Falle einer Verzögerung oder Nichterfüllung auf der Grundlage eines oben beschriebenen Ereignisses, das die Kabinencharter nicht wie geplant ermöglicht, gilt Folgendes:
- Alle bereits für Kabinencharters getätigten Zahlungen werden für zukünftige Kabinencharters gutgeschrieben.
- DYC wird dem Kunden Angebote unterbreiten, die ihm/ihr ermöglichen, eine neue Kabinencharter an einem neuen Ort oder an neuen Terminen (oder beides) zu buchen, je nach Verfügbarkeit und Präferenz des Kunden.
- DYC haftet nicht für zusätzliche Kosten, die dem Kunden aufgrund von Änderungen seiner Kabinencharter infolge eines Ereignisses höherer Gewalt entstehen.
12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
12.1 – DYC haftet ausschließlich im Falle einer groben Fahrlässigkeit seitens DYC.
12.2 – Das Boot ist unter den in Artikel 10 festgelegten Bedingungen versichert. Der Kunde verpflichtet sich, auf jegliche Regressansprüche gegenüber DYC in Bezug auf Beträge zu verzichten, die die von den Versicherern geleisteten Erstattungen übersteigen, in Anwendung der Police und des Artikels 10, und zwar vor jeder Gerichtsbarkeit.
12.3 – Die Gesamthaftung von DYC, unabhängig von der Grundlage und der Art der Klage gegen DYC, für andere als die von der Versicherung gemäß Artikel 10 abgedeckten Schäden (z. B. defekte Geräte), darf in keinem Fall den vom Kunden für die Reise gezahlten Betrag überschreiten.
12.4 – In keinem Fall haftet DYC für Folgeschäden und/oder indirekte Schäden, wie Verluste in Bezug auf Nutzung, Daten, Betrieb, Gewinne, Geschäft, Umsätze, Kunden, erwartete Einsparungen, Reputation und ganz allgemein Verluste wirtschaftlicher oder finanzieller Art, unabhängig davon, ob sie als indirekt betrachtet werden oder sich direkt als Folge des Ereignisses ergeben, das den Anspruch auf Entschädigung zur Ursache hat.
13. EINHALTUNG DER GELTENDEN GESETZE – WIRTSCHAFTSSANKTIONEN – PERSONENBEZOGENE DATEN
13.1 Die Parteien verpflichten sich, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln einzuhalten, insbesondere diejenigen, die sich auf die Bekämpfung von Korruption, illegalem Handel und alle Zoll- oder Umweltvorschriften beziehen.
13.2 Wirtschaftssanktionen – Embargo
Die Parteien versichern und garantieren, dass sie und ihre Vertreter alle Einschränkungen und/oder Verbote einhalten werden, die für Geschäftsabschlüsse nach den Gesetzen, Vorschriften, Regeln oder anderen Entscheidungen gelten, die von einer staatlichen Stelle erlassen wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vereinigten Staaten, die Europäische Union, die Vereinten Nationen und das Vereinigte Königreich.
Die Parteien versichern und garantieren ferner, dass sie und ihre gesamten Vertreter von keiner Person identifiziert, aufgelistet, gehalten oder kontrolliert werden, die von den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, den Vereinten Nationen oder dem Vereinigten Königreich als „gesperrte Person“, „abgelehnte Person“ oder als „besonders bezeichneter Staatsangehöriger“ aufgeführt werden, und dass sie keinem Verbot unterliegen, Geschäfte nach den Gesetzen, Vorschriften, Regeln oder anderen Entscheidungen zu tätigen, die von den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, den Vereinten Nationen oder dem Vereinigten Königreich veröffentlicht wurden.
Jede Partei benachrichtigt die andere unverzüglich, wenn sie oder einer ihrer Vertreter in eine Sanktionsliste aufgenommen wird.
Die Parteien dürfen weder direkt noch indirekt eine Vereinbarung oder Transaktion mit einer „gesperrten Person“, „abgelehnten Person“ oder einem „besonders bezeichneten Staatsangehörigen“ in Verbindung mit den im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen abschließen.
13.3 Personenbezogene Daten
Der Kunde hat unter den in der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten vorgesehenen Bedingungen die folgenden Rechte:
- Das Recht auf Zugang zu und Erhalt einer Kopie Ihrer personenbezogenen Daten, die sich im Besitz von DYC befinden,
- das Recht auf Berichtigung und Aktualisierung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten,
- das Recht, unter bestimmten Bedingungen alle oder einen Teil Ihrer personenbezogenen Daten löschen zu lassen,
- das Recht auf Auskunft über die Bedingungen, unter denen DYC Ihre Daten verwendet,
- das Recht auf jederzeitigen und unbegründeten Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung Ihrer Daten zu kommerziellen Werbezwecken (Empfang von SMS und geschäftlichen E-Mails), auch wenn Sie ursprünglich dazu eingewilligt haben.
Diese Rechte können wahrgenommen werden, indem Sie eine E-Mail an contact@dreamyacht.com senden.
14. ANWENDBARES RECHT – GERICHTSSTAND
Der Vertrag unterliegt dem mauritischen Recht.
Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien informiert die Partei, die eine Beschwerde erhebt, die andere Partei per Brief, wobei eine Empfangsbestätigung zu erfolgen hat. Die Parteien verpflichten sich, zu versuchen, durch Verhandlungen in gutem Glauben eine einvernehmliche Lösung der Streitigkeit zu finden.
Wenn innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Schreibens, in dem die Beschwerde dargelegt ist, keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, fallen jegliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Auslegung oder der Erfüllung des Vertrages für die Kabinencharter, ungeachtet mehrerer Beklagter oder der Einführung Dritter, auch für Notfall- oder Sicherungsverfahren, im Eilverfahren oder auf Antrag, in die ausschließliche Zuständigkeit der zuständigen Gerichte von Port Louis – Mauritius.
15. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
15.1 – Gesamte Vereinbarung: Die für die Kabinencharter geltende Vereinbarung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen wesentlichen Bestandteil davon bilden, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich ihres Gegenstands dar. Sie beendet zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens sämtliche Verpflichtungen oder Vereinbarungen, die zuvor zwischen den Parteien in Bezug auf denselben Gegenstand eingegangen wurden.
15.2 – Teilweise Ungültigkeit: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung gemäß einem Gesetz, einer Verordnung oder einer endgültigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, wird diese Bestimmung geändert, um ihre Gültigkeit zu erlangen, oder gilt als ungeschrieben, führt jedoch nicht dazu, dass die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar werden.
Die Parteien vereinbaren, sich nach besten Kräften darum zu bemühen, eine ungültige oder nichtige Klausel durch eine neue Klausel zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
15.3 – Abtretung – Untervergabe: DYC steht es frei, alle oder einen Teil seiner Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für die Kabinenkreuzfahrt ohne vorherige Genehmigung des Kunden an ein Unternehmen seiner Wahl abzutreten oder zu vergeben.
15.4 – Kommunikation: Der Austausch zwischen den Parteien erfolgt für routinemäßige und dringende Gespräche per E-Mail oder telefonisch, besonders im Falle einer Reklamation. Eine schriftliche Konversation kann verlangt werden. Ein Austausch über Streitigkeiten muss per Express-Kurier mit Empfangsbestätigung oder per Einschreiben samt Empfangsbestätigung erfolgen. Alle Fragen im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können an contact@dreamyacht.com gerichtet werden.
15.5 – Sofern vom Kunden nicht ausdrücklich abgelehnt, kann DYC jedes Bild des Bootes, auf dem Crewmitglieder zu sehen sind, zu Werbe- oder Marketingzwecken in allen Medien kostenlos nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Broschüren, Videos, Presse- oder Internetwerbung, Folien, Videoprojektionen.
16. ANNAHME DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Kabinencharters werden vom Kunden und von DYC gelesen, verstanden und ausdrücklich akzeptiert, von DYC durch die Abgabe des Angebots und vom Kunden durch die Zahlung der Anzahlung, was erst nach der Genehmigung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Kabinenkreuzfahrten möglich ist.
Die Laufzeit des Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen wird in den jeweils geltenden Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegt, wobei die Art der Leistungen, die Gegenstand des Vertrages sind, berücksichtigt wird.
KUNDENDIENST
DYC stellt Ihnen die folgenden kostenlosen Kundendienstmittel für die Mitteilung von Vorschlägen, Zweifeln oder jeder Art von Vorfällen, Beschwerden und/oder Reklamationen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen über die Website zur Verfügung.
E-Mail-Adresse
Telefonnummer des Kundendienstes:
SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
DYG ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich, die im Rahmen des Vertragsabschlusses erhoben werden. Die Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
(i) Verwaltung Ihrer Buchung
(ii) Verwaltung Ihrer Beziehung zu DYG.
(iii) Übermittlung kommerzieller Mitteilungen im Zusammenhang mit den von DYG angebotenen Dienstleistungen, unter Vorbehalt Ihrer ausdrücklichen Zustimmung
Sie können auch Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragbarkeit Ihrer Daten sowie das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu sein, ausüben, indem Sie eine E-Mail senden.
Wenn Sie weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch uns benötigen, können Sie die Datenschutzrichtlinie der DYG einsehen.
Ebenso werden in den jeweils geltenden Besonderen Geschäftsbedingungen die Informationen über die verschiedenen Arten der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten festgelegt, die zusätzlich oder abweichend von den Bestimmungen dieser Klausel durchgeführt werden.
HAFTUNG
Der Anbieter erklärt, dass er die alleinige Verantwortung trägt für die Gewährleistung der Rechte der Verbraucher in Bezug auf die auf der Website angebotenen Leistungen sowie für alles, was sich aus deren Kauf oder Vertragsabschluss ergibt.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem spanischen Recht, unbeschadet der Anwendung der zwingenden Vorschriften des Wohnsitzlandes des Benutzers. Die Gerichte von Barcelona (Spanien) sind für alle Ansprüche aus einem Besuch der Website oder einer Verknüpfung mit ihr zuständig, unbeschadet etwaiger Rechte, die Ihnen nach dem anwendbaren Recht und insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 12. Dezember 2012 als Verbraucher, der Produkte auf unserer Website kauft, möglicherweise zustehen.
Ebenso können Sie als Verbraucher die Onlineplattform für Rechtsstreitigkeiten der Europäischen Union nutzen, auf die Sie über die Website zugreifen können.
AKTUALISIERUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden, um Änderungen bei der Nutzung der Website zu berücksichtigen. Wir werden auf der Website einen auffälligen Hinweis veröffentlichen, um Sie über wesentliche Änderungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren, und am unteren Rand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeben, wann diese zuletzt aktualisiert wurden.
Letzte Aktualisierung: Oktober 2022
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